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Der Antrag
Für die Antragstellung bei Ihrer Wohnsitz-Meldestelle sind vorzulegen:

  • Personalausweis
  • Passbild
  • Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
  • gegebenenfalls bereits vorhandener Führerschein.

Bei der Antragstellung werden Gebühren von ca. 43,00 € erhoben.

Die Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Die Mindestdauer beträgt z.B. für die Klasse B 14 Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Modernste Hilfsmittel wie z.B.: MultiMedia von Degener machen den Unterricht interessant, anschaulich und einprägsam; sie können aber keinesfalls Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Lernbereitschaft ersetzen.

Praktische Ausbildung
Die Gesamtzahl der Fahrstunden hängt von mehreren Umständen, wie Ausgeglichenheit, Begabung, Motivation, Mitarbeit oder Lebensalter ab.
Der Fahrschüler muss sich im Straßenverkehr sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst verhalten können. Erst dann ist das Ausbildungsziel erreicht. 

Die Sonderfahrten
Gegen Ende der Ausbildung müssen in der Klasse B  mindestens folgende Sonderfahrten zu je 45 Minuten absolviert werden:

  • Überlandfahrten = 5 Fahrstunden
  • Schulung auf Autobahnen = 4 Fahrstunden
  • Nachtfahrten = 3 Fahrstunden.

Die theoretische Prüfung
Die theoretischen Prüfung können Sie erst ablegen, wenn:

  • Ihr behördlicher Führerscheinantrag genehmigt ist und der Prüfungsauftrag vorliegt.
  • Sie den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht besucht haben.
  • Sie in Vorprüfungen gezeigt haben, dass Sie prüfungsreif sind.

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden und kostet 20,83 €.  Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt 12 Monate gültig.

Die praktische Prüfung
An die Prüfstelle ist eine Gebühr von 84,97 € zu entrichten. Bei der praktischen Prüfung wird nichts Unmögliches von Ihnen verlangt. Sollte sich doch ein wenig Nervosität einstellen, wird der Prüfer Verständnis dafür haben, der Erfahrung im Umgang mit Führerschein-Aspiranten hat. Also ganz locker bleiben und auf das Wesentliche konzentrieren! Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters (17 bzw. 18 Jahre) abgelegt werden.

Führerschein auf Probe
Sie erhalten den Führerschein zunächst für 2 Jahre auf Probe. Haben Sie diese Zeit gut überstanden, wird er lebenslang gültig.


Wir wünschen Ihnen für die Fahrausbildung viel Erfolg und allzeit gute Fahrt!

Ihr Fahrlehrer

Heinz-Werner Witze